Rechtsprechung
RG, 17.01.1903 - V 255/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Bezieht sich die Ausnahme vom Eintragungszwange, die in § 41 Abs. 1 G.B.O. für den "Erben des eingetragenen Berechtigten" gemacht wird, auch auf Erbeserben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 298
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92
Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7081/07
Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs
Daneben hat es nach verbreitetem Verständnis auch den Zweck, den Rechtsstand des Grundbuchs und seine Änderungen nicht nur im Endziel zutreffend anzugeben, sondern ihn auch in allen seinen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.04.2006, 32 Wx 67/06 , FGPrax 2006, 148; Bundesgerichtshof, Beschl. v. 04.01.1955, V ZB 7/53 , BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342 (342); Reichsgericht, Beschl. v. 24.09.1931, V B 7/31, RGZ 103, 279 (283); nur erstere Funktion nennend unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien Reichsgericht, Beschl. v. 17.01.1903, V. 255/02, RGZ 53, 298 (303 f.)).